Reglement Spielgruppe und Waldspielgruppe

Leitgedanke
Kleinkinder können hier frei und unbeschwert mit Gleichaltrigen spielen, erste Freundschaften schliessen, aber auch Konflikte austragen lernen und sich in einer dem Alter angepassten Umgebung entfalten. Im Zentrum steht das freie Spiel, der kreative Ausdruck im Malen, Kneten und Werken, das Singen und Musizieren und vieles mehr ermöglichen eine vielfältige Sinneswahrnehmung. Besonders in der Waldspielgruppe erleben Kinder den achtsamen Umgang mit der Natur.

Aufnahme
Es werden Kinder nach zurückgelegtem 3. Altersjahr und bis zum Besuch des Kindergartens, gegen schriftliche Anmeldung aufgenommen. (Die Altersbegrenzung ist gestützt auf die Angaben des SSLV.)
Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Mitgliedschaft der Eltern im Familienclub Zollikon. Trotz Mitgliedschaft besteht kein Anrecht auf einen Platz in der Spielgruppe/Waldspielgruppe. Die Verfügbarkeit richtet sich ausschließlich an der tatsächlichen Verfügbarkeit. 

Anmeldung
Die  Anzahl der Plätze in der Spielgruppe und der Waldspielgruppe ist auf 10 Kinder beschränkt, um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Der Eintritt erfolgt normalerweise auf Quartalsanfang. Sofern die Spielgruppe während eines Quartals noch Plätze frei hat, ist der Eintritt jederzeit möglich, wobei ein reduzierter Betrag für die restliche Zeit bis zum Quartalsende erhoben wird. 

Die Anmeldung muss mit dem Online-Anmeldeformular des Familienclub Zollikon erfolgen und gilt als verbindlich. 

Gruppen
Dienstag, von 8.30 bis 11:30 Uhr    
Mittwoch, von 8.30 bis 11.30 Uhr - Waldspielgruppe
Donnerstag, von 8.30 bis 11.30 Uhr
Freitag, von 8.30 bis 11.30 Uhr

Gruppen NEU ab dem Schuljahr 2024/25 (Beginn: 27.08.2024)
Dienstag, von 8.30 bis 11:30 Uhr    
Mittwoch, von 8.30 bis 11.30 Uhr 
Donnerstag, von 8.30 bis 11.30 Uhr - Waldspielgruppe
Freitag, von 8.30 bis 11.30 Uhr

Kosten
Die Kosten werden pro Trimester (d.h. für 4 Monate) im Voraus in Rechnung gestellt.
1. Trimester: August – November
2. Trimester: Dezember – März
3. Trimester: April – Juli

Berechnet werden für die Spielgruppe CHF 24.00 pro Vormittag und für die Waldspielgruppe CHF 30.00 pro Vormittag an dem das Kind angemeldet ist. 

Bei Verzug werden die Eltern gemahnt. Falls der ausstehende Beitrag danach nicht bis zum vereinbarten Datum beglichen wird, darf das Kind die Spielgruppe nicht mehr besuchen, bis die ausstehende Rechnung bezahlt ist. Ein Spielgruppenplatz kann nicht garantiert werden solange eine Rechnung nicht bezahlt ist. Sollte eine Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt werden, wird vom Familienclub Zollikon bzw. einer damit beauftragten dritten Person die Betreibung eingeleitet. 

Eltern, denen es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist die Kosten für die Spielgruppe zu leisten, können schriftlich im Vorfeld eine Reduktion beantragen.

Krankheit/Unfall 
Spielgruppenleiterin: Die Spielgruppenleiterin und der Verein Familienclub Zollikon versuchen ihr möglichstes, bei einem Ausfall einen Ersatz zu finden. Die Beiträge werden jedoch nicht vermindert falls kein Ersatz gefunden werden kann. Dauert ein Ausfall mehr als zwei Wochen ohne einen Ersatz zu stellen, werden ab der zweiten Woche keine Beiträge mehr verrechnet.
Des Kindes: Bei Krankheit, Unfall oder anderer Abwesenheit muss die Spielgruppenleiterin rechtzeitig informiert werden. Für das Fernbleiben des Kindes vom Spielgruppenbesuch wegen Krankheit oder anderen Abwesenheiten kann keine Rückerstattung der Kosten geltend gemacht werden. Bei längerem Fernbleiben des Kindes durch Unfall (z.B. Knochenbuch) oder schwerer Krankheit (z.B. Keuchhusten) wird den Eltern zwei Drittel der ferngebliebenen Zeit zurückerstattet. Ein ärztliches Zeugnis muss für die Rückerstattung zugestellt werden. Bei Krankheiten, die ansteckend sind, darf das Kind die Spielgruppe nicht besuchen. Treten Krankheiten oder Unfälle während der Spielgruppenzeit auf, werden die Eltern benachrichtigt, damit das Kind gegebenenfalls vorzeitig abgeholt werden kann. Bei Unfällen, die eine sofortige ärztliche Behandlung bedürfen, sorgt die Spielgruppenleiterin für eine Notfallversorgung bei einem Arzt. 

Znüni
Die Spielgruppe stellt kein Znüni oder Trinkflaschen zur Verfügung. Die Eltern sind frei ihrem Kind ein Znüni mitzugeben, welches das Kind während der Spielgruppenzeit zu sich nehmen kann. Eine entsprechende Pause ist in jedem Fall vorgesehen. 

Spielsachen
Für mitgebrachte Spielsachen oder andere Gegenstände kann die Spielgruppe keine Verantwortung bzw. Haftung übernehmen. Spielsachen der Spielgruppe dürfen nicht mit nach Hause genommen werden. 

Kleidung Spielgruppe
Da in der Spielgruppe gebastelt und gemalt wird, bitten wir die Eltern dem Kind Kleider anzuziehen, die schmutzig werden dürfen. Mitzubringen sind auch Finken oder Antirutsch-Socken.

Kleidung und weitere Themen Waldspielgruppe
Die Kinder benötigen wetter- und waldgerechte Kleidung. Die Spielgruppe findet bei jeder Witterung (ausser Sturm) statt. Allfällige Vorsichtsmassnahmen wie Sonnenschutz und Zeckenschutz obliegen den Eltern. Windeln werden nur im Notfall gewechselt. 

Abholen der Kinder
Wir bitten die Eltern, das Kind pünktlich abzuholen. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt, ist die Spielgruppenleiterin im Voraus zu informieren. 

Ferien
Die Ferien der Spielgruppe richten sich nach den offiziellen Schulferien der Gemeinde Zollikon. Zusätzlich findet in der erste Schulwoche nach den Sommerferien, sowie an gesetzlichen Feiertagen und Brückentagen (Freitag nach Auffahrt) keine Spielgruppe statt.
 
Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.

Kündigung    
Der erste Monat gilt als Probezeit. Danach kann auf Ende eines Trimesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

Ausschluss / Kündigung 
Der Familienclub Zollikon hat die Befugnis, ein Kind aus einer Spielgruppe zu nehmen, falls das Kind nach Beurteilung der Gruppenleiterin den normalen Betrieb der Spielgruppe unmöglich bzw. unzumutbar macht. In jedem Fall wird mit den Eltern nach einer Lösung gesucht. Falls es zu einem Ausschluss kommt, wird für die verbleibende Zeit bis Quartalsende der Beitrag rückerstattet. 

Allgemeines
Falls Probleme auftreten, bitten wir die Eltern, zuerst mit der Spielgruppenleiterin Kontakt aufzunehmen. Wird keine für beide seiten befriedigende Lösung gefunden, ist der Vereinsvorstand zu kontaktieren.