| 1. Das
Wesen der Spielgruppe |
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Kleinkinder können hier frei und unbeschwert mit
Gleichaltrigen spielen, erste Freundschaften schliessen,
aber auch Konflikte austragen lernen und sich in einer dem
Alter angepassten Umgebung entfalten. Im Zentrum steht das
Spiel, der kreative Ausdruck im Malen, Kneten und Werken,
das Singen und Musizieren und vieles mehr. |
2. Aufnahme |
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Es werden Kinder nach zurückgelegtem 3. Altersjahr und
bis zum Besuch des Kindergartens, gegen schriftliche
Anmeldung aufgenommen. Die Zuteilung erfolgt aufgrund des
Geburtsdatums, es haben die älteren Kinder den Vorrang
(4-jährige). Voraussetzung für eine Aufnahme ist die
Mitgliedschaft im Familienclub.
Die Anmeldung hat jeweils bis 15. Juni, resp. 15.
September oder 15. Januar zu erfolgen. Auf Wunsch kann mit
der Spielgruppenleiterin ein Schnupperbesuch vereinbart
werden. Eintritt nach den Sommerferien, oder, falls noch
Plätze frei sind, nach den Herbst- oder Sportferien. |
3. Gruppen (max. 10 Kinder) |
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| Berg: |
Gruppe A |
Dienstag
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Gruppe C |
Donnerstag |
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Gruppe D |
Freitag |
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| Dorf: |
Gruppe E |
Dienstag |
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Gruppe G |
Freitag |
jeweils von 8.45 Uhr bis 11.15 Uhr |
4. Einteilung |
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Die Einteilung erfolgt - wenn immer möglich - nach Ihren
Wünschen. Über die definitive Gruppenzuteilung Ihres Kindes
werden Sie kurz vor den Sommerferien bzw. Ende September
oder Mitte Januar durch die Spielgruppenleiterin orientiert. |
5. Kosten |
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Die Kosten
betragen pro Trimester (d.h. für 4 Monate):
1 x Spielgruppe/Woche
225.-- Fr.
2 x Spielgruppe/Woche
450.-- Fr.
und sind vor Beginn des Trimesters mit dem von den
Spielgruppenleiterin übergebenen Einzahlungsschein zu bezahlen.
Eltern, denen es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist
diesen Betrag zu leisten, können schriftlich eine Reduktion
beantragen. |
6. Elternmitarbeit |
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Mithilfe in
der Spielgruppe ca. 1-3 mal pro Trimester. Dies beinhaltet die
Anwesenheit während der Spielgruppe sowie Mithilfe beim
Aufräumen. Teilnahme an allfälligen Elternanlässen. |
7. Ferien |
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Gemäss
Schulplan Zollikon. Während Lehrer-Weiterbildungstage findet die
Spielgruppe statt. |
8. Versicherung |
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Unfall- und
Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. |
9. Kündigung |
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Der erste
Monat gilt als Probezeit. Danach kann nur noch auf Ende eines
Trimesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu
erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
1. Trimester: August - November
2. Trimester: Dezember - März
3. Trimester: April - Juli |