Richtlinien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmeldung Spielgruppe
 
1. Das Wesen der Spielgruppe
  Kleinkinder können hier frei und unbeschwert mit
Gleichaltrigen spielen, erste Freundschaften schliessen, aber auch Konflikte austragen lernen und sich in einer dem Alter angepassten Umgebung entfalten. Im Zentrum steht das Spiel, der kreative Ausdruck im Malen, Kneten und Werken, das Singen und Musizieren und vieles mehr.
  
2. Aufnahme
  Es werden Kinder nach zurückgelegtem 3. Altersjahr und bis zum Besuch des Kindergartens, gegen schriftliche Anmeldung aufgenommen. Die Zuteilung erfolgt aufgrund des Geburtsdatums, es haben die älteren Kinder den Vorrang (4-jährige). Voraussetzung für eine Aufnahme ist die Mitgliedschaft im Familienclub.

Die Anmeldung hat jeweils bis 15. Juni, resp. 15. September oder 15. Januar zu erfolgen. Auf Wunsch kann mit der Spielgruppenleiterin ein Schnupperbesuch vereinbart werden. Eintritt nach den Sommerferien, oder, falls noch Plätze frei sind, nach den Herbst- oder Sportferien.

  
3. Gruppen (max. 10 Kinder)
 
Berg: Gruppe A Dienstag 
  Gruppe C Donnerstag
  Gruppe D  Freitag 
     
Dorf: Gruppe E  Dienstag 
  Gruppe G  Freitag 

jeweils von 8.45 Uhr bis 11.15 Uhr 

  
4. Einteilung
  Die Einteilung erfolgt - wenn immer möglich - nach Ihren Wünschen. Über die definitive Gruppenzuteilung Ihres Kindes werden Sie kurz vor den Sommerferien bzw. Ende September oder Mitte Januar durch die Spielgruppenleiterin orientiert.
  
5. Kosten
  Die Kosten betragen pro Trimester (d.h. für 4 Monate):

1 x Spielgruppe/Woche          225.--  Fr.
2 x Spielgruppe/Woche          450.--  Fr.

und sind vor Beginn des Trimesters mit dem von den Spielgruppenleiterin übergebenen Einzahlungsschein zu bezahlen. Eltern, denen es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist diesen Betrag zu leisten, können schriftlich eine Reduktion beantragen.

  
6. Elternmitarbeit
  Mithilfe in der Spielgruppe ca. 1-3 mal pro Trimester. Dies beinhaltet die Anwesenheit während der Spielgruppe sowie Mithilfe beim Aufräumen. Teilnahme an allfälligen Elternanlässen.
  
7. Ferien
  Gemäss Schulplan Zollikon. Während Lehrer-Weiterbildungstage findet die Spielgruppe statt.
  
8. Versicherung
  Unfall- und Haftpflichtversicherung ist Sache der Eltern.
  
9. Kündigung
  Der erste Monat gilt als Probezeit. Danach kann nur noch auf Ende eines Trimesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

1. Trimester: August - November   
2. Trimester: Dezember - März
3. Trimester: April - Juli